Eine Bilanzanalyse präsentiert die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens und zeigt dessen aktuelle wirtschaftliche Lage auf. Dadurch dient die Bilanz als entscheidungsrelevante Information, was insbesondere Kreditinstitute und deren Ratings in Bezug auf das Unternehmen betrifft. Des Weiteren wird die Bilanz als steuerliche Berechnungsgrundlage genutzt und ist nicht zuletzt das Dokument, welches als Grundlage für Verhandlungen mit Gesellschaftern und Geschäftspartnern herangezogen wird.
Factoring kann je nach Vertragskonstellation das Bankenrating positiv beeinflussen. Die Bilanzsumme reduziert sich beim Full-Service-Vertrag mit dem Forderungsverkauf, wodurch sich gleichzeitig die Eigenkapitalquote erhöht. Dies ist wiederum ausschlaggebend für ein gutes Rating bei der Bank, was einer soliden Basis für Kreditgespräche und Verhandlungen gleichkommt.
Die Nutzung von Factoring kann jedoch auch unterschiedliche Auswirkungen auf die Bilanz haben. Im Wesentlichen kommt es dabei auf die Factoringvariante an, die verschiedene Wirkungen bei der Bilanzierung entfaltet.
Bilanzsumme Factoring: Eigentumsverhältnisse der Forderungen
Für die Behandlung der Forderungen in der Bilanz muss klar dargestellt werden, wer Eigentümer der Forderungen ist. Nach dem HGB (Handelsgesetzbuch) ist derjenige Eigentümer einer Forderung, der auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken trägt. Factoring wird in vielen verschiedenen Varianten angeboten, die sich auch in den Eigentumsverhältnissen der Forderungen unterscheiden. Grob unterschieden wird zwischen: unechtes Factoring und echtes Factoring.
Unechtes Factoring Bilanzierung
Bei Unechtem Factoring bleibt der Kunde des Factors nach allgemein herrschender Meinung Eigentümer der Forderungen. Dementsprechend finden auch keine Ausbuchungen der Forderungen in der Bilanz statt und gegenüber dem Factor besteht eine Verbindlichkeit. Nur die Minderheit ist der Ansicht, dass der Factor auch das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen übernommen hat, was eine Ausbuchung bei den Verbindlichkeiten zur Folge haben würde. Für potenzielle Forderungsausfälle bedarf es der Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
Echtes Factoring Bilanzierung
Das Echte Factoring stellt unter zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten einen Forderungsverkauf dar. Ausgestattet mit einem echten Risikotransfer, wird beim Echten Factoring die Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" um die veräußerte Forderungssumme reduziert. Für den Fall, dass der Kaufpreis für die verkauften Forderungen am Bilanzstichtag noch nicht angewiesen sein sollte, muss die Forderung gegenüber dem Factor als "sonstiger Vermögensgegenstand" ausgewiesen werden.
Factoring Gewerbesteuer
Die Höhe der Factoring Gewerbesteuer ist mitunter abhängig von den langfristigen betrieblichen Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Bei Dauerschulden wie Hypothekenschulden oder Bankkredite müssen 25 % der Finanzierungskosten auf den gewerblichen Ertrag hinzugerechnet werden.
Sofern die durch das Factoring zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel dazu genutzt werden, langfristige Kreditverbindlichkeiten zu reduzieren, kann Gewerbesteuer eingespart werden. Der Schuldenabbau führt zu verringerten Hinzuberechnungsbeträgen bei der Ermittlung der Gewerbesteuer und naturgemäß zu einer reduzierten Gewerbesteuerlast.
Gewerbesteuererfassung
Bei der Gewerbesteuer müssen Diskontbeträge aus Forderungsveräußerungen bei der steuerlichen Hinzurechnung erfasst werden, worunter auch die Factoring Gebühren fallen. Häufig werden diese Beträge jedoch falsch deklariert: Nur der reine Zinsanteil der Factoringgebühren fällt unter die Hinzurechnungspflicht; die Gebühren selbst jedoch nicht.
Da sich Factoring Kosten aus variablen Zinsen, Zinsaufschlägen, Bearbeitungsgebühren und Bearbeitungsgebühren für potenzielle Forderungsausfälle zusammensetzen, lohnt es sich vor dem Hintergrund der Gewerbesteuerersparnis entsprechend zu differenzieren.