Viele Unternehmen sind gezwungen, interne Bonitätsprüfungen in Bezug auf ihre Rechnungsempfänger durchzuführen. Die Zahlungsmoral wird zunehmend schlechter - und daher wird vor dem Abschluss eines Geschäfts auf die Bonität des künftigen Geschäftspartners genau geschaut. Dieser Aufwand ist zwischenzeitlich für viele Unternehmen unverzichtbar, bindet allerdings enorme Kapazitäten und verursacht nicht unerhebliche Kosten. Oft müssen externe Spezialisten gegen hohe Honorare engagiert werden, da die Bonitätsprüfung außerhalb der Kompetenzen eines Unternehmens liegt.
Mit Factoring die Bonitätsprüfung auslagern
Es gibt aber durchaus die Möglichkeit, diesen Aufwand und Kosten zu sparen. Mit einem Factoringvertrag kann sowohl die Bonitätsprüfung als auch die Debitorenbuchhaltung ausgelagert werden.
Beim Factoring werden die Forderungen an eine Factoringgesellschaft abgetreten. Dabei prüft die Factoringgesellschaft die Bonität der Unternehmen, deren Forderungen ihrerseits aufgekauft werden. Die Factoringgesellschaft wird auch in den Abschluss von Geschäften mit neuen Geschäftspartnern einbezogen, falls die künftigen Forderungen abgetreten werden sollen. Die Factoringgesellschaft prüft somit bereits im Vorfeld die Bonität der künftigen Geschäftspartner. Außerdem erfolgt bei Factoringgesellschaften auch die laufende Bonitätsüberwachung. Ein Unternehmen wird rechtzeitig informiert, falls sich die Bonität der Geschäftspartner verschlechtert.
Auch die Eintreibung der fälligen Forderungen übernimmt die Factoringgesellschaft. Das Unternehmen muss sich damit nicht mit langwierigen Gerichtsprozessen auseinandersetzten.
Interne Kapazitäten können in anderen Bereichen eingesetzt bzw. Kosten eingespart werden. Auf diese Weise wird die eigene Wettbewerbsfähigkeit verbessert.