Factoringarten

Ein Überblick über internationales Factoring

Auch bei grenzüberschreitenden Geschäften können Unternehmen vom Factoring profitieren, nämlich vom sogenannten „Internationalen Factoring“. Internationales Factoring kommt immer dann in Betracht, wenn Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland importiert oder in das Ausland exportiert werden. Da Exportgeschäfte jedoch regelmäßig mit zahlreichen Besonderheiten in der Abwicklung verbunden sind, unterscheiden Factoringgesellschaften das Internationale Factoring grob in folgende Bereiche.

Korrespondenz Exportfactoring: auch als Auslandsfactoring bekannt

Sehr häufig werden internationale Factoringgeschäfte mit dem auch unter der Bezeichnung „two factor system“ bekannten Korrespondenz Exportfactoring bzw. Auslandsfactoring abgewickelt. Das Unternehmen schließt hierbei einen Factoringvertrag mit einer inländischen Factoringgesellschaft (Exportfactor). Die Factoringgesellschaft nutzt dann ihrerseits ihre Kontakte zu einer Korrespondenz Factoringgesellschaft im Land des jeweiligen Abnehmers (Importfactor). Nach Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, in diesem Fall der Exportlieferung, verkauft das Unternehmen die Forderung an den Exportfactor. Dieser zahlt dem Unternehmen bis zu 80 % der Forderungen aus. Daraufhin kauft der Importfactor im Ausland dem Exportfactor im Inland die offene Forderung ab. Den Kaufpreis erhält der Importfactor dann durch den ausländischen Abnehmer. Juristisch gesehen ist das Exportgeschäft somit wieder zu einem Inlandsgeschäft geworden.
Beim Exportfactoring trägt der Importfactor regelmäßig das Delkredererisiko in Bezug auf den ausländischen Abnehmer, während sich der Exportfactor vor Zahlungsausfällen seitens des Importfactors absichert.
Die Hinzuziehung von zwei Factoringgesellschaften birgt den Vorteil, dass beide Gesellschaften über branchenspezifische und regionale Hintergründe informiert sind. Dennoch macht sich die Involvierung von zwei Factoringunternehmen in den Gebühren bemerkbar und empfiehlt sich insbesondere für Exportgeschäfte größeren Volumens.

Direktes Exportfactoring

Beim direkten Exportfactoring erwirbt der Exportfactor die unternehmerische Forderung gegenüber dem ausländischen Abnehmer. Je nach Gestaltung des Vertrages übernimmt der Exportfactor die Finanzierungsfunktion für das Exportgeschäft gemeinsam mit dem Debitorenmanagement und der Delkrederefunktion. Verbleibt das Debitorenmanagement im Unternehmen, handelt es sich um Inhouse Factoring.
In der Regel bieten nur Factoringgesellschaften diese Form des Factorings an, die über entsprechende Niederlassungen oder Kontakte zu dort ansässigen Partnerunternehmen verfügen. Bei ausreichenden Informationen über den Factoringschuldner sowie marktspezifische Details gilt das Direkte Exportfactoring als sichere sowie günstige Alternative zum Korrespondenz Exportfactoring und eignet sich auch für Exportgeschäfte mittleren Umfanges.

Export Factoring vs. Kreditversicherung

Kenner der Finanzierungsbranche kennen die Vor- und Nachteile von Factoring und auch jene der Kreditversicherung. Exportierende Unternehmen greifen jedoch oft zur Kreditversicherung, da Versicherer aktiver sind in punkto Vermarktung. Doch ein genauer Blick auf die beiden Finanzierungsarten offenbart einige Vorteile für das Factoring.

Forderungen in Landeswährung ausbezahlt

So erlaubt es das Export Factoring, dass der ausländische Abnehmer seine Verbindlichkeit weiterhin in der lokalen Währung bezahlt. So entfallen Fremdwährungsrisiken. Dies ist bei der Kreditversicherung anders. In der Regel erfordert diese auch eine ganze Reihe von Abnehmern, während Factoring-Anbieter auch die Beschränkung auf einzelne Abnehmer zulassen.

Klare Vorteile im Export Factoring

Doch der mitunter größte Vorteil gegenüber einer Kreditversicherung liegt im administrativen Bereich. Während beim Export-Factoring keine Verwaltung der Absicherung notwendig ist, da der Factoring-Anbieter dies erledigt, sind bei Kreditversicherung einige Besonderheiten zu beachten. So besteht für Reklamationen eine gewisse Frist, ebenso werden auch die Ausstellung von Mahnungen sowie die unterschiedlichen Schritte im Inkassowesen von Fristen bestimmt. Werden diese nicht eingehalten, drohen ernsthafte Konsequenzen bis hin zum Verlust der Absicherung. Beim Factoring besteht diese Gefahr nicht. Zudem gilt beim Factoring eine 100%-ige Absicherung, während bei der Kreditversicherung diese Absicherung durch Gebühren und Kosten auf 80 bis 90 Prozent absinkt.

Direktes Importfactoring

Beim direkten Importfactoring wendet sich das exportierende Unternehmen unmittelbar an eine Factoringgesellschaft mit Sitz im Land seines Abnehmers. Bei der Abwicklung von derartigen Factoringgeschäften ist jedoch regelmäßig ausländisches Recht anwendbar, was zu Komplikationen führen kann. Insbesondere bei Vorschriften zur Begründung von Forderungen oder Formvorschriften von Forderungsabtretungen besteht die Gefahr von Abweichungen. Dies, zumal Factoringgesellschaften in ihren AGB regelmäßig die Rechtswahl zugunsten ihres Landesrechts vorschreiben und sich das jeweils anwendbare Recht von Land zu Land unterscheidet. Dennoch überwiegen auch hier die Vorteile des Factoringkunden, der von der Beitreibung seiner Forderung sowie der Übernahme des Delkredererisikos profitiert.

Back to Back Factoring

Das Back to back Factoring wickelt internationale Forderungen von Muttergesellschaften gegenüber ihren Tochtergesellschaften ab. Dies geschieht ebenfalls vor dem Hintergrund, dass Forderungen deutlich schneller in liquide Mittel umgewandelt und zur Verfügung gestellt werden können. Häufig handelt es sich dabei um Konzerne, die ihre Forderungen gegenüber ihren ausländischen Vertriebsgesellschaften „verflüssigen“ möchten.
Auch beim Back to Back Factoring werden wieder zwei Factoringgesellschaften involviert, nämlich der Exportfactor für die Muttergesellschaft und der Importfactor für die ausländische Tochtergesellschaft. Die Abwicklung ähnelt dem Korrespondenz Factoring, wobei beim Back to Back Factoring die Factoringgesellschaft ein Limit für die Ausfallhaftung vorgibt.

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