Auch Steuerberater können Außenstände verzeichnen, die ihre Existenz gefährden können. Warum also sollte das System Factoring nicht auch für solche Unternehmen funktionieren? Das tut es. Ein Beispiel haben sich Steuerberater dabei an Ärzten genommen. So wie die ihre Forderungen an Verrechnungsstellen verkaufen, die sie dann – wie herkömmliche Factoring-Anbieter – vorfinanzieren, greifen auch Steuerberater zunehmend auf die Vorfinanzierung durch genossenschaftliche Verrechnungsstellen. Dabei übermittelt der Steuerberater seine Rechnungen an die Verrechnungsstelle, die den vollen Bruttobetrag überweist. Zahlt der Kunde nicht, übernimmt die Stelle auch das Mahnwesen.
Vorteile beim Factoring für Rechtsanwälte
Vorteil 1. für Rechtsanwälte beim Factoring: Zahlungseingang unmittelbar nach Abrechnung
Die Steuerbescheide wurden überprüft oder das gerichtliche Verfahren abgeschlossen, sodass Rechtsanwälte ihre Abrechnung erstellen. Mit Factoring müssen Sie lediglich ein bis zwei Arbeitstage auf ihr Geld warten. Der Factor weist nämlich innerhalb dieser Zeit 80 Prozent bis 90 Prozent der Rechnungssumme an. Kanzleien können dadurch ihre Liquidität planen und ersparen sich Zeit und Mühe, Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu versenden.
Diese Dienstleistungen sind je nach Vertragsvariante ebenfalls vom Factoring umfasst. Das komplette Debitorenmanagement kann an den Factor übertragen werden, sodass von der Kontrolle über Zahlungseingänge bis hin zur Durchführung des Mahnwesens nicht unerhebliche Personalkosten und Nerven eingespart werden können.
Vorteil 2. für Rechtsanwälte beim Factoring: Arbeiten ohne Risiko
Auch wenn Factoring als Finanzierungsinstrument und wirtschaftliche Alternative zu Kreditgeschäften gilt; eine Besonderheit ist und bleibt die Übertragung des Ausfallrisikos. Wenn Rechtsanwälte ihre kompletten Forderungen an den Factor verkaufen, wird diesem damit auch das Risiko übertragen, dass Mandanten, Kunden oder Patienten ihren Zahlungsverpflichtungen gar nicht oder nur teilweise nachkommen.
Der Erhalt des Honorars ist damit immer gewährleistet und kann fest eingeplant werden. Dank des Full-Service-Factorings erfolgt innerhalb kürzester Zeit die Bezahlung, das Delkrederisiko fällt weg und auch das Debitorenmanagement wird professionell vom Factor durchgeführt. Kanzleien und Büros werden wirtschaftlich sowie organisatorisch entlastet, sodass die volle Konzentration wieder dem Arbeitsalltag gelten kann.
Vorteil 3. für Rechtsanwälte beim Factoring: Keine Außenwirkung auf Ihre Mandanten
Commercial Factoring geht explizit und individuell auf die Wünsche ihrer Geschäftspartner ein. Je nach Factoringmodell bemerken Mandanten, Patienten oder Kunden gar nichts davon, dass ein Factoringgeschäft besteht. Lediglich die Kontonummer, auf die Zahlungen zu leisten sind, weichen regelmäßig ab. Wenn jedoch Zahlungen ausbleiben, tritt der Factor im Rahmen des Mahnwesens gegenüber der Klientel auf.
Vorteil 4. für Rechtsanwälte beim Factoring: Längere Zahlungsziele Ihrer Mandanten
Zunächst gilt Factoring mittlerweile als professionelles Finanzinstrument und steht für zukunftsorientiert geführte Unternehmen. Auch Mandanten, Patienten und Kunden wissen um die Professionalität des Factorings und stören sich in der Regel nicht daran, an wen sie ihre Zahlungen letztendlich zu leisten haben.
Ganz im Gegenteil macht es das Factoring erst möglich, dass den Klienten beispielsweise längere Zahlungsziele oder Ratenzahlungen eingeräumt werden können. Die Rechnungssumme erhält die Praxis ja bereits nach Abrechnung und verfügt über liquide Mittel, sodass der Klientel guten Gewissens auch entsprechend entgegen gekommen werden kann. Zufriedene Mandanten und Kunden gelten als langfristige Geschäftsverbindung, was wiederum den Freiberuflern zugutekommt.