Wie auf vielen anderen Märkten auch, herrscht auf dem Finanzmarkt rege Konkurrenz. Insbesondere bei der Vielzahl an Factoring Unternehmen können Laien leicht den Überblick verlieren. Wer jedoch auf ein paar wichtige Details bei der Auswahl seines Factors achtet, kann von einer seriösen und soliden Geschäftsbeziehung profitieren.
Aufsichtsbehörde für Factoringgesellschaften
Zuständig für die behördliche Aufsicht über Factoringgesellschaften ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn, die auch die Aufsicht über Banken und Finanzinstitute innehat.
Das Factoring wurde am 25.12.2008 als Finanzdienstleistung in das Jahressteuergesetz 2009 aufgenommen. Als Finanzdienstleistung im Sinne des KWG (Gesetz über das Kreditwesen) bedürfen Factoringanbieter seit dem 01.01.2009 einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG, die der Factor vor Beginn seiner Geschäftsaufnahme bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) schriftlich einzuholen hat.
Wer überprüfen möchte, ob der ausgewählte Factoringanbieter also über eine Zulassung nach den rechtlichen Bestimmungen verfügt, kann in der offiziellen Datenbank nachsehen. Da diese Auflistung monatlich aktualisiert wird, kann es sein, dass ganz neue Factoringgesellschaften noch nicht entsprechend erfasst worden sind.
Sollte es im Verlaufe einer Geschäftsbeziehung mit einer Factoringgesellschaft zu Problemen kommen, ist die BaFin auch der richtige Ansprechpartner und somit erste Adresse zur Problembehebung.
Factoringverbände und Factoringvereine
Seriöse Factoringanbieter sind aktiv daran beteiligt, der Branche Stabilität und ein gutes Image zu verleihen, weshalb sie sich in offiziellen Verbänden und Vereinen organisieren.
Organisationen wie beispielsweise der Deutsche Factoring-Verband e.V. oder Bundesverband Factoring für den Mittelstand e.V. haben es sich zur Aufgabe gemacht, seinen Mitgliedern wertvolle Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um dem hohen Qualitätsanspruch in der Branche gerecht zu werden.
Die Vereine und Verbände wahren dabei nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder und sorgen für eine unkomplizierte Kommunikation, sondern machen sich generell für bankenunabhängige Finanzierungsformen stark und informieren Interessenten über ihre breit gefächerten Möglichkeiten auf dem Finanzmarkt. Je nach Organisation werden die Mitglieder inklusive Dienstleistungsspektrum präsentiert, sodass eine direkte Kontaktaufnahme möglich ist.
Eine Mitgliedschaft in einem derartigen Verband oder Verein zeigt, dass der Factoringanbieter an den neusten Entwicklungen in "seiner" Materie interessiert ist, um seinen Kunden optimale Dienstleistungen anbieten zu können. Zwar müssen Factoringgesellschaften nicht zwingend einer Organisation beitreten, aber für eine erste Auswahl infrage kommender Anbieter kann eine solche Mitgliederpräsentation nützlich sein.
Factoring Vergleich: Unabhängige Portale nutzen
Wie bei Strom- und Gastarifen sowie Krediten für alle möglichen Zwecke werden im Internetzeitalter auch Portale angeboten, die die Konditionen von Factoringanbietern miteinander vergleichen. Zwar ersetzt ein solcher Vergleich nicht das beratende und informierende Gespräch mit dem Anbieter, verschafft jedoch einen kleinen Überblick über Möglichkeiten und deren Factoring Kosten. Wer durch das Portal auf einen bestimmten Factoringanbieter aufmerksam geworden ist, findet regelmäßig eine Möglichkeit zur Weiterleitung auf dessen Internetauftritt. Dort sollten nähere Details zum Unternehmen, angebotene Dienstleistungen und weitere nützliche Informationen bereitgestellt sein.
Da jedoch nach aller Wahrscheinlichkeit nicht alle etablierten Factoringgesellschafter in Vergleichslisten aufgelistet werden und viele Anbieter auch speziell auf Kundenwünsche angepasste Dienstleistungen anbieten, ersetzt ein Vergleich keinesfalls eine detaillierte Beratung. Diese Beratung - wie auch ein individuelles Angebot - wird von renommierten Factoringanbietern wie der CF Commercial Factoring GmbH ganz unverbindlich angeboten.