Zahlreiche Unternehmen verkaufen ihre Produkte oder Dienstleistungen nicht gegen Barzahlung oder Vorkasse, sondern auf Rechnung. Bis der Kunde den Rechnungsbetrag überweist, verzichtet der Verkäufer auf Liquidität. Außerdem besteht das Risiko, dass der Käufer vergisst, die Rechnung zu bezahlen oder dass er sogar zahlungsunfähig ist. Um die eigene Liquidität zu sichern und um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, treten die Verkäufer die offenen Forderungen an einen Dritten ab. Dabei handelt es sich um ein Kreditinstitut oder um Lieferanten des Verkäufers. Ein weiterer Grund für eine Abtretung ist ein Darlehen, für das die Abtretung von Forderungen als Sicherheit dient. Da die Forderungsabtretung verschiedenen Zwecken dienen kann, unterscheiden Fachleute die folgenden Arten:
- Zession als klassische Forderungsabtretung
- Sicherungsabtretung
- Inkassozession
- Verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Factoring
Definition: Was ist eine Forderungsabtretung?
Nach den §§ 398 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine Forderungsabtretung die Übertragung einer offenen Forderung von dem vorherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Der bisherige Gläubiger wird bei diesem Rechtsgeschäft als Zedent bezeichnet, während der neue Gläubiger auch als Zessionar bekannt ist. Der Inhalt der Forderung bleibt durch die Zession unverändert.
Der Schuldner, auch als Drittschuldner bezeichnet, ist an der Abtretung nicht beteiligt. Bei der offenen Zession wird der Drittschuldner über die Abtretung von Forderungen informiert. Bei Fälligkeit der Rechnung zahlt der Schuldner direkt an den Zessionar. Bei der stillen Zession erfolgt keine Information an den Schuldner. Die Zahlung des Drittschuldners erfolgt an den Zedenten, der das Geld an den Zessionar weiterleitet.
Bedingungen für eine Forderungsabtretung
Damit eine Forderungsabtretung rechtlich wirksam ist, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- die offene Forderung muss tatsächlich bestehen und gültig sein
- der Zedent muss der rechtmäßige Inhaber der Forderung sein
- die offene Forderung muss eindeutig zu bestimmen sein
- Zedent und Zessionar schließen eine Abtretungserklärung ab
In der Praxis kann eine Vielzahl an Forderungen an einen neuen Zessionar abgetreten werden. Zu den Forderungen, die sich für eine Abtretung eignen, gehören unter anderem Rechnungen mit Zahlungsziel, der unpfändbare Anteil an Lohn oder Gehalt oder Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag. Einige Versicherungsgesellschaften müssen der Abtretungserklärung ausdrücklich zustimmen oder sie schließen eine Zession in den Versicherungsbedingungen aus.
Wann darf eine Forderung nicht abgetreten werden?
§§ 398 ff. BGB bestimmen, dass in den folgenden Fällen eine Forderungsabtretung nicht erlaubt ist:
- Die Abtretung ist in dem Vertrag mit dem Schuldner ausgeschlossen. Eine Ausschlussformel findet sich häufig in Versicherungsverträgen.
- Durch die Abtretung ergibt sich eine inhaltliche Änderung der zugrunde liegenden Forderung.
- Die Forderung ist unpfändbar.
- Die Abtretung der Forderung ist per Gesetz verboten.
Welche Formvorschriften gibt es?
Für eine Forderungsabtretung bestehen per Gesetz keine besonderen Formvorschriften. Zedent und Zessionar können eine formlose Abtretungserklärung unterzeichnen oder die Zession mündlich vereinbaren. Die einzige Ausnahme besteht bei einer Forderung, die durch eine Hypothek abgesichert ist. In diesem Fall müssen die Beteiligten eine schriftliche Abtretungserklärung verfassen. Außerdem muss der Zedent dem Zessionar den Hypothekenbrief übergeben.
Abtretung von Forderungen – die rechtlichen Auswirkungen
Wenn in einem Rechtsgeschäft Forderungen abgetreten werden, erhält der neue Gläubiger sämtliche Rechte und Nebenrechte, die mit den Forderungen zusammenhängen.
Zu den Nebenrechten gehören:
- Bürgschaften
- Hypotheken
- Pfandrechte
- Recht auf Auskünfte und Kontoauszüge oder andere Belege
- Recht auf die Festlegung von Fristen
Das zugrunde liegende Geschäft zwischen dem Zedenten und dem Drittschuldner wird nicht an den Zessionar übertragen. Das bedeutet für den Schuldner, dass er weiterhin Reklamationen an den ursprünglichen Verkäufer richten kann. Der Schuldner darf auch eigene Forderungen gegen den Verkäufer mit der Zahlung an den Zessionar verrechnen. Bei einer stillen Zession erfolgt außerdem die schuldbefreiende Zahlung an den alten Gläubiger.
Ablauf einer Forderungsabtretung am Beispiel
Hier ein Beispiel für die Abtretung von Forderungen: Verkäufer A verkauft Waren im Wert von 10.000,00 Euro an Käufer B. Im Kaufvertrag vereinbaren die beiden Parteien ein Zahlungsziel von 90 Tagen. Wegen mangelnder Liquidität benötigt Verkäufer A einen kurzfristigen Bankkredit in Höhe von 10.000,00 Euro. Die Bank lässt sich die offene Forderung gegen Käufer B als Sicherheit abtreten. Wenn Verkäufer A den Kredit ordnungsgemäß zurückzahlt, muss die Bank die Sicherheit nicht in Anspruch nehmen.
Bei einer stillen Zession wird Käufer B nicht über die Abtretung informiert und zahlt bei Fälligkeit mit schuldbefreiender Wirkung an Verkäufer A, der das Geld zur Tilgung des Darlehens nutzen kann. Wenn die Tilgung im Kreditvertrag vereinbart wurde, muss das Unternehmen während der Laufzeit des Darlehens keine Kreditraten zahlen. Kommt es jedoch zu einem Zahlungsausfall, verliert Verkäufer A das Geld aus dem Verkauf und muss den Kredit selbst zurückzahlen.
Unterschied zwischen Forderungsabtretung und Factoring
Der Unterschied zwischen den beiden Finanzprodukten liegt in dem Übertrag der Forderungen:
Die offenen Forderungen werden an den Zessionar abgetreten.
Die offenen Forderungen werden an den Factor verkauft.
Beide Produkte steigern die Liquidität eines Unternehmens. Die Abtretung dient vor allem als Kreditsicherheit und muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Die offene Forderung wird weiterhin in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen.
Der Forderungskauf durch einen Factoringanbieter ist in der Regel schneller und einfacher abzuwickeln. Die Forderung erscheint nicht mehr in der Bilanz des Unternehmens. Außerdem übernimmt der Factor beim Full Service Factoring weitere Dienstleistungen, die das Unternehmen bei administrativen Aufgaben entlasten.
Vorteile und Nachteile beim Factoring
Factoring bietet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einige Vorteile:
- schnelle Steigerung der Liquidität
- Schutz vor Forderungsausfällen
- Erhöhung der Eigenkapitalquote
- Abgabe des Debitorenmanagements an den Factor
Der Nachteil beim Factoring liegt in den Kosten. Der Factor berechnet Zinsen und Gebühren, die dem Kreditor in Rechnung gestellt werden.
Vorteile und Nachteile bei der Forderungsabtretung
Die Forderungsabtretung ist eine Kreditsicherheit, die zur Liquiditätssteigerung genutzt werden kann. Allerdings belastet das Darlehen die Kreditlinie des Unternehmens. Wenn der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann eine Einzelzession nicht ausreichend sein, um die kompletten Schulden zu tilgen. Außerdem besteht das Risiko, dass der Drittschuldner ebenfalls zahlungsunfähig wird.