Blogkategorien, Factoring Informationen, Finanzierung, Factoringarten

Factoring hat sich längst als fester Bestandteil moderner Unternehmensfinanzierung etabliert. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen stellt es eine attraktive Möglichkeit dar, die eigene Liquidität zu sichern und Forderungsausfälle zu vermeiden. Doch bei aller betriebswirtschaftlichen Effizienz stellt sich häufig die Frage: Wie sind die durch Factoring entstehenden Kosten steuerlich zu behandeln? Und inwiefern beeinflusst der Forderungsverkauf den Unternehmensgewinn?

Factoring bringt Liquidität, aber keine steuerpflichtigen Gewinne

Der zentrale Vorteil von Factoring liegt in der sofortigen Liquiditätssteigerung. Ein Unternehmen verkauft seine offenen Forderungen an einen Factor – wie zum Beispiel Commercial Factoring – und erhält den Großteil der Rechnungssumme innerhalb weniger Werktage. Das schafft finanzielle Spielräume, reduziert die Abhängigkeit von Banken und sorgt für Planungssicherheit.


Rein steuerlich handelt es sich beim Forderungsverkauf nicht um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang und auch nicht um einen klassischen Gewinn. Die Forderung wird lediglich in liquide Mittel umgewandelt – es fließt also kein zusätzlicher Erlös, der versteuert werden müsste. Der Verkaufserlös ist in der Regel sogar leicht unter dem ursprünglichen Forderungsbetrag, da der Factor Gebühren und Finanzierungskosten einbehält. Diese Differenz stellt keinen Verlust dar, sondern eine Dienstleistungsvergütung, die wiederum als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann.

Factoringgebühren als Betriebsausgaben: steuerlich vollständig abziehbar

Egal ob es sich um die klassische Factoringgebühr für das Debitorenmanagement handelt, um Finanzierungskosten für die Vorfinanzierung der Forderungen oder um Delkrederegebühren zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle – alle diese Kostenpositionen sind betrieblich veranlasst und damit steuerlich voll abziehbar.
Das bedeutet: Sie reduzieren den zu versteuernden Gewinn Ihres Unternehmens und senken dadurch die Steuerlast. Das ist insbesondere in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren ein nicht zu unterschätzender Vorteil, denn die laufenden Factoringgebühren sorgen gewissermaßen für eine Glättung des Gewinns, ohne die finanzielle Handlungsfähigkeit einzuschränken.
Auch einmalige Kosten, wie sie beim Einrichten eines Factoringvertrags entstehen (zum Beispiel Bonitätsprüfungen, Vertragsanalysen oder technische Anbindungen), sind voll als Aufwand zu buchen. Sie fließen entweder als laufende Betriebsausgaben in die Gewinn- und Verlustrechnung oder werden – bei entsprechendem Umfang – auf mehrere Jahre verteilt.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten: Verkauf steuerfrei, Dienstleistung steuerpflichtig

Ein interessanter und oft unterschätzter Aspekt beim Factoring betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung. Grundsätzlich ist der Forderungsverkauf selbst umsatzsteuerfrei, da es sich hierbei nicht um eine Lieferung oder sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 1 UStG) handelt. Es liegt lediglich ein Rechtskauf vor – nämlich der Erwerb einer bestehenden Geldforderung. Für das leistende Unternehmen bedeutet das: Es muss für den Forderungsverkauf keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.


Anders stellt sich die Situation bei den Dienstleistungen dar, die mit dem Factoring verbunden sind. Je nach Art des Vertrages übernimmt das Factoringunternehmen zusätzliche Aufgaben – zum Beispiel das Debitorenmanagement, die Zahlungsüberwachung, das Mahnwesen, die Bonitätsprüfung oder im Fall von Full Service Factoring sogar die vollständige Abwicklung des Inkassoprozesses. Diese Leistungen werden als eigenständige, umsatzsteuerpflichtige Services gewertet, auf die der gesetzliche Umsatzsteuersatz von aktuell 19 % erhoben wird.


Das Factoringunternehmen stellt also beispielsweise auf eine monatliche Service- oder Verwaltungsgebühr zusätzlich 19 % Umsatzsteuer in Rechnung. Für Unternehmen, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind – was bei den meisten gewerblich tätigen Betrieben der Fall ist – stellt das jedoch keinen finanziellen Nachteil dar. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung vollständig als Vorsteuer geltend gemacht und mit der eigenen Zahllast verrechnet werden. Somit entsteht unter dem Strich kein echter Mehraufwand.


In der Praxis bedeutet das: Für den Unternehmer zählen die Netto-Beträge der Factoringkosten, also die reinen Gebühren ohne Umsatzsteuer. Diese Netto-Kosten sind wiederum als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und reduzieren damit direkt den zu versteuernden Gewinn.
Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen – etwa bestimmte Freiberufler, Ärzte oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG – kann der Vorsteueranteil jedoch relevant sein. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, Factoringkosten genau zu kalkulieren und mit dem Steuerberater zu klären, wie hoch der effektiv steuerlich belastende Anteil ist.


Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer wichtig ist: Sollte das Factoringunternehmen im Rahmen seiner Dienstleistungen auch Mahngebühren oder Verzugszinsen an die Debitoren weitergeben und hierfür eine Gebühr verlangen, kann auch dieser Teil umsatzsteuerpflichtig sein. Hier lohnt sich eine genaue vertragliche Prüfung.

Bilanzielle Effekte: Kürzere Bilanz, bessere Eigenkapitalquote

Neben den direkten steuerlichen Auswirkungen hat Factoring auch mittelbare Effekte auf die Bilanzstruktur, die wiederum steuerlich und wirtschaftlich vorteilhaft sein können. Mit dem Verkauf der Forderung scheidet diese aus der Bilanz des Unternehmens aus. Dadurch reduziert sich die Bilanzsumme – ohne dass sich das Eigenkapital verändert. Die Folge: Die Eigenkapitalquote verbessert sich.
Eine hohe Eigenkapitalquote gilt bei Banken, Investoren und Wirtschaftsauskunfteien als positives Signal für finanzielle Stabilität und Kreditwürdigkeit. Das Factoring wirkt sich hier also nicht nur auf die operative Liquidität aus, sondern stärkt auch die strategische Position des Unternehmens im Markt.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten mit Factoring

Über die reine Liquiditätssicherung hinaus kann Factoring auch ein wirkungsvolles steuerstrategisches Instrument sein. Besonders in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren mit hoher Auslastung und entsprechend hohen Gewinnen ermöglicht der gezielte Einsatz von Factoring eine aktive Gewinnsteuerung. Die laufenden Gebühren, die im Rahmen des Factoringvertrags anfallen – etwa für Finanzierung, Debitorenmanagement oder Delkredereabsicherung – stellen Betriebsausgaben dar und können gewinnmindernd verbucht werden. So lässt sich die Steuerlast effektiv senken, ohne dass die unternehmerische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.


Gleichzeitig bleibt das Unternehmen jederzeit voll handlungsfähig: Es kann Skonti bei Lieferanten nutzen, Investitionen aus eigener Kraft finanzieren oder Expansionsvorhaben gezielt umsetzen. Darüber hinaus bringt die Auslagerung des Forderungsausfallrisikos auf den Factor einen weiteren Vorteil: Die Gewinn- und Verlustrechnung bleibt stabil, kalkulierbar und frei von überraschenden Verlusten durch säumige Kunden. Factoring bietet damit nicht nur finanziellen Spielraum, sondern auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten – ein doppelter Mehrwert für zukunftsorientierte Unternehmen.

Mit Commercial Factoring an Ihrer Seite: Steuerlich klug handeln – unternehmerisch wachsen

In einer Welt, in der Zeit Geld ist und Liquidität über Handlungsfähigkeit entscheidet, braucht es einen Finanzierungspartner, auf den Sie sich verlassen können. Commercial Factoring ist seit über 20 Jahren genau dieser Partner für den deutschen Mittelstand. Mit unserem echten und transparenten Factoringmodell bieten wir Ihnen nicht nur sofortige Liquidität und Schutz vor Forderungsausfällen – wir entlasten Ihr Rechnungswesen, stabilisieren Ihre Bilanzkennzahlen und unterstützen Sie aktiv dabei, steuerliche Spielräume zu nutzen.


Ob bei der Planung Ihrer Factoringstrategie, der individuellen Gebührenstruktur oder der Integration in Ihre Buchhaltung: Unser erfahrenes Team steht Ihnen persönlich zur Seite und entwickelt mit Ihnen gemeinsam ein Modell, das genau zu Ihrem Unternehmen passt. Dabei denken wir über die reine Finanzierung hinaus – wir sehen Factoring als strategisches Instrument, mit dem Sie Ihre betriebliche Effizienz steigern, Risiken minimieren und steuerlich profitieren können.


Entscheiden Sie sich für Commercial Factoring – und setzen Sie auf einen starken Partner, der Ihre Sprache spricht, Ihre Herausforderungen kennt und Ihre Ziele teilt. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen jederzeit liquide, flexibel und steuerlich optimal aufgestellt ist.
Jetzt unverbindlich beraten lassen und erfahren, wie Factoring mit Commercial Factoring zum Erfolgsfaktor wird.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Alle Einzelheiten zur Einwilligungserklärung finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung.