Was ist VOB Factoring?
Immer mehr Händler und Dienstleister verkaufen noch nicht bezahlte Rechnungen mit Zahlungsziel an einen Factor, um günstig und schnell ihre Liquidität zu erhöhen. Im Baugewerbe ist Factoring noch nicht so bekannt. Dabei bietet die Weitergabe offener Forderungen auch für Handwerksbetriebe viele Vorteile. Es gibt bisher aber nur wenige Factoringunternehmen, die Baufactoring im Angebot haben. Das liegt an den Besonderheiten der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die von allen Auftraggebern der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Bauaufträgen angewandt werden muss. Das Regelwerk besteht aus den drei Teilen VOB/A zur Vergabe von Bauleistungen, VOB/B mit den allgemeinen Vertragsbedingungen und VOB/C für die technischen Vertragsinhalte. Für VOB Factoring ist vor allem VOB/B wichtig, weil darin geregelt ist, dass der Handwerker dem Auftraggeber bestimmte Teilleistungen in Rechnung stellen darf.
Vorteile und Nachteile von VOB Factoring
Wie alle Arten von Factoring liegt ein großer Vorteil von VOB Factoring in der einfachen und unkomplizierten Umsatzfinanzierung. Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Baugewerbe, Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe können laufend offene Rechnungen ihrer Kunden an den Factor abgeben und dadurch ihre Liquidität sichern. Zusätzlich übernimmt das Factoringunternehmen auf Wunsch folgende Aufgaben:
- Abwicklung des kompletten Debitorenmanagements
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug
- Inkasso fälliger Beträge
- Schutz vor Forderungsausfall
Baufactoring bietet jedoch auch Nachteile, die es bei anderen Factoringarten nicht gibt. Das liegt daran, dass der Kreditor Rechnungen über Teilleistungen zum Ankauf einreicht. Es handelt sich um Abschlagsrechnungen, die vor der Bauabnahme ausgestellt und erst nach der Abnahme rechtskräftig werden. Bis dahin haben die Debitoren das Recht, Mängel zu beanstanden und Gewährleistung zu verlangen. Aus der Mängelhaftung ergeben sich Risiken für den Factor, die in dem Vertrag über das Factoring ausdrücklich erfasst werden müssen. Wenn ein Factor VOB Factoring anbietet, erschließt sich ihm jedoch ein großer Markt mit Handwerksbetrieben und anderen Unternehmen aus dem Baugewerbe.
Diese Voraussetzungen müssen Handwerksbetriebe für Baufactoring erfüllen
Um offene Forderungen an einen Factor abgeben zu können, muss ein Handwerker die zugrunde liegende Leistung nach VOB erbracht haben. Die Kreditoren können sowohl endgültige Abrechnungen als auch Abschlagszahlungen, ordnungsgemäß gekürzte Rechnungen oder Teilrechnungen einreichen. Auftraggeber können öffentliche Betriebe oder Privatpersonen sein. Wie bei jedem Factoring müssen die Debitoren über eine gute Bonität verfügen, um einen Forderungsausfall zu vermeiden.
Besonders geeignet ist das Factoring für kleine und mittelständische Betriebe aus dem Handwerk, die Leistungen nach VOB als Baunebengewerbe anbieten, wie zum Beispiel:
- Malerbetriebe
- Dachdecker
- Elektroinstallateure
- Heizungsbauer
- Metallbaubetriebe
- Glaser
Die Kunden verlangen häufig lange Zahlungsziele, während der Handwerker seine laufenden Kosten für Löhne und Material decken muss. In diesen Fällen bietet sich VOB Factoring als günstige Umsatzfinanzierung an.