Kontinuierlich vorhandene Liquidität ist natürlich auch für Freelancer und andere Freiberufler ein wichtiges Thema. Bei den Unternehmern und Dienstleistern ist es regelmäßig so, dass sie bei ihrer Arbeit zunächst in Vorleistung gehen und die Honorierung später erfolgt. Dennoch müssen Steuern bezahlt und laufende Unterhaltskosten für Kraftfahrzeuge, Mieten und Versicherungen beglichen werden. Um dennoch liquide zu bleiben, muss eine detaillierte Finanzplanung erfolgen.
Freiberufler, Selbstständige und Freelancer geraten bei Forderungsausfällen schneller in eine wirtschaftliche Schieflage. Das mit Zahlungsverzögerungen und kompletten Ausfällen verbundene Mahnwesen belastet nicht nur das Nervensystem, sondern kostet darüber hinaus auch Zeit und Geld. Wenn dann noch lange Zahlungsziele eingeräumt werden, ist eine Überbelastung vorprogrammiert. Um dies zu vermeiden, sollten folgende Kriterien nicht außer Acht gelassen werden:
Factoring Freiberufler: erfolgversprechender Prozess
Bonität der Kunden prüfen
Bevor Verträge abgeschlossen werden, sollten die Bonität der potenziellen Vertragspartner und Kunden überprüft werden. Diese Angaben helfen dabei, die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen des Kunden besser einschätzen zu können. Informationen erteilen etablierte Wirtschaftsauskunfteien, die Schufa oder auch Handelskammern gegen Gebühr. Im Rahmen eines Factorings werden je nach Vertragskonstellation generell die Bonitäten von Kunden überprüft.
Sichere Verträge
Die Verträge von Freelancern und Freiberuflern müssen alle zu erbringenden Dienstleistungen eindeutig und transparent beschreiben. Neben der Leistungsbeschreibung selbst gehören auch Informationen zum Leistungsumfang zum Vertragswerk. Eindeutige Regelungen zur Gewährleistung und insbesondere zu den Zahlungsmodalitäten inklusive Zahlungsfristen und Zahlungsarten dürfen keinesfalls fehlen. Der Vertrag sollte nach Möglichkeit unter juristischen Gesichtspunkten hieb- und stichfest sein, weshalb sich bei wiederkehrenden Verträgen gleichen Inhalts eine Überprüfung durch spezialisierte Fachanwälte empfiehlt.
Zahlungsziele richtig definieren
Welche Zahlungsziele Kunden gewährt werden sollen, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst ist es die Kreditwürdigkeit des Kunden, die idealerweise bereits bei Überprüfung dessen Bonität eingeschätzt werden konnte. Darüber hinaus kommt es auch auf den Umfang der Geschäftsbeziehung an, wobei Auftragswerte, Leistungsumfang und Geschäftsdauer mit einbezogen werden sollten. Auch ein Freiberufler muss seine Kapitalausstattung und Lieferkonditionen immer im Blick behalten, sodass er sich keinesfalls als Kreditgeber seines Kunden betrachten sollte.
In der Regel sollten Zahlungsziele zwischen 30 und 60 Tagen ausgewählt werden, die auch im Rahmen eines Factorings zur Voraussetzung gehören. Bei längerfristigen Zahlungsfristen jenseits von 90 Tagen wird es schwer, bei Bedarf einen geeigneten Factor für die Veräußerung der Forderung zu finden.
Prompte Abrechnung
Sofern ein Auftrag erledigt ist, sollte unmittelbar die Abrechnung erfolgen. Direkt nach Erfüllung der Dienstleistung und Abnahme durch den Kunden muss, um ein durchsetzungsfähiges Recht zu dokumentieren, die Rechnung geschrieben werden. In ihr müssen alle erbrachten Leistungsbestandteile aufgeführt werden, wobei auf die vereinbarten Vertragskonditionen Bezug genommen werden kann. Nicht selten führen Fehler in der Rechnung zu Zahlungsaufschüben oder sogar Verweigerungen, sodass möglichst genau gearbeitet werden sollte.
Im Falle eines Factoringvertrages ist nun der Zeitpunkt gekommen, dem Factor die Rechnung zu übermitteln. Innerhalb von zwei Werktagen weist der Factor 80 % bis 90 % des Rechnungsbetrages an und kümmert sich um die organisatorischen Abläufe. Hat der Kunde die Rechnung innerhalb des gewährten Zahlungszieles an den Factor bezahlt, erhält der Freelancer oder Freiberufler den Restbetrag abzüglich der Factoring Kosten.
Konsequent mahnen
Die Zahlungseingänge müssen kontinuierlich überprüft und überwacht werden. Sofern Zahlungsziele überschritten werden, sollte konsequent erinnert und gemahnt werden. Neben dem richtigen Wortlaut ist es dabei wichtig, klare Fristen und Folgen zu definieren.
Beim Factoring übernimmt der Factor diese Arbeiten. Bei Übernahme des Zahlungsausfallrisikos hat der Freiberufler nichts zu befürchten und erhält seine Rechnungssumme komplett. Auch die Übertragung der kompletten Debitorenbuchhaltung an den Factor ist möglich, sodass die Arbeitszeit frei genutzt werden kann.
Unterstützung bei Eintreibung von Forderungen
Weigert sich ein Kunde nachhaltig, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, helfen regelmäßig nur noch Rechtsanwälte und Inkassobüros weiter. Sofern der Schuldner zahlungsunfähig ist, riskiert der Freelancer bei der Geldeintreibung zusätzlich, auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
Eine Alternative hierzu ist wiederum das Factoring, dass gegen derartige Zahlungsausfälle bereits im Vorhinein schützen kann und darüber hinaus die administrativen Arbeiten übernimmt. Die Gebühren für das Factoring richten sich dabei nach dem Forderungsvolumen und dem Arbeitsumfang, wobei je nach individuellem Leistungspaket zwischen 0,1 % und 2 % der Forderung anfallen.